Nassreinigung - maschinelle Ölspurbeseitigung

Über viele Jahrzehnte und auch heute noch immer wieder anzutreffen, sind Gedanken- und Rücksichtslosigkeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gefahren durch wassergefährdende Stoffe, allem voran von Gefahren bei der Beseitigung von Kohlenwasserstoffverbindungen und den darin enthaltenen Bei- und Transformationsprodukten.

Bereits 1985 kam es zur Empfehlung des Einsatzes von Wasser und Tensiden im Rahmen der Bekämpfung von Ölspuren auf Verkehrsflächen. Dieser sogennante "Pril-Erlass" forderte eine Nachreinigung mit einem Wasser-/Tensid-Gemisch und viel klarem Wasser. Denn bereits damals war bekannt, dass der Einsatz von Bindemitteln häufig nicht die gewünschte Verkehrssicherheit mit sich bringt.

Ersetzt, gleichwohl erst 2010 offiziel gestrichen, wurde dieser Erlass durch das Erscheinen des ersten DWA-Merkblattes DWA-M 715 im Jahr 2007. Folgerichtig findet sich auch hier explizit der Einsatz von Tensiden und Wasser nach Einsatz von Ölbindemitteln.
Erstmalig aufgenommen wurde die sich Ende der 1990iger Jahre immer stärker durschsetzende sogenannte maschinelle Ölspurbeseitigung, d.h. die automatisierte Reinigung mit Wasser-/Tensidgemischen und das ohne den Einsatz von Bindemitteln.
Die erneute Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 715 wurde 2017 veröffentlicht, ebenfalls mit dem Hinweis "Gegebenenfalls weiterer Reinigungsvorgang mit Wasser unter Zusatz eines geeigneten Reingigungsmittels".

 

Die Reinigung mit Wasser-/Tensidgemischen und in ihrer modernen Form mit spezialisierten Arbeitsmaschinen hat ihre guten Gründe.

Allen voran der Umstand, dass es einen Reinigungserfolg geben muss. Dieser ist aber erst dann gegeben, wenn auch unter ungünstigsten Umständen sichergestellt ist, dass Betriebsstoffe nach der Reinigung nicht erneut an die Oberfläche gelangen und dort die Griffigkeit herabsetzen, so Dr. Ing.- Michael Schmalz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, vom Institut Dr-Ing. Gauer Ingenieurgesellschaft. Dieser führt weiter aus:

 

"Ein entscheidendes Kriterium ist dabei die Fähigkeit des Reinigungsverfahrens, die in vorhandene Hohlräume, Risse und Vertiefungen in der Fahrbahn eingedrungenen  Betriebsstoffe möglichst vollständig zu entfernen. Dies ist definitionsge­mäß mit einem Öl-Bindemittel nicht möglich."

 

Dies lässt sich mit nachfolgenden Bildern leicht verdeutlichen. Ölbindemittel dringen nicht in die kleinsten Hohlräume und Kapillaren ein. Vermeintlich ist die Griffigkeit wieder hergestellt. Durch Überollungen oder durch Witterungsbedingungen werden die Ölreste rausgeschleudert oder rausgeschwemmt, mit allen negativen Folgen für die Griffigkeit, die Umwelt und nicht zuletzt für den Baukörper selbst, denn alle Kohlenwasserstoffe im Fahrzeug greifen Bitumen an.

 

 

 



 

 

 

 

 

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