Themenblätter

Hier finden Sie zu ausgesuchten Themen rund um die Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung interessante Kurzinformationen, die Ihnen  bei der Beurteilung von Schadensfällen, angewandten Methoden etc. helfen sollen.

Gleichzeitig sollen die Themenblätter ein Anreiz sein sich eingehender mit diesen Themen zu beschäftigen und die mögliche Weiterbildungsmöglichkeiten in den Seminaren und Lehrgängen, der RAL GGVU und von befreundeten Organsiationen, zu nutzen. ==> Weitere Infos hierzu finden Sie im Register SCHULUNGEN

 

 



Themenblatt 01 ==>  Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen - Genügt oft nicht das Abstreuen mit Ölbindemittel, wie früher praktiziert?

 Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen - Genügt oft nicht das Abstreuen mit Ölbindemittel, wir früher praktiziert?Seitdem viele Straßenbauverwaltung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf Verkehrsflächen immer öfters die maschinelle Nassreinigung wählen, wird immer wieder die Frage aufgeworfen, genügt denn nicht, wie in früheren Jahren praktiziert, das Abstreuen mit einem zugelassenen Bindemittel. Die Fragenden sehen hierbei in erster Linie den Kostenfaktor und sind sich nicht bewusst, dass diese Methode oft nur deshalb so günstig war, da man hier oft bestehende Erkenntnisse, Vorschriften und auch Umweltgesetze missachtet hat.

In dem entsprechenden Themenblatt wurden die wichtigsten Aspekte zu diesem Thema, auf der Grundlage der maßgebenden Regelwerke, zusammengetragen:

                       ==>   Themenblatt 01  



Themenblatt 02 ==>  Grundforderungen für eine erfolgreiche Verkehrsflächenreinigung - Kriterienkatalog für Auftraggeber - 

Die Anforderungen an Unternehmen die Verkehrsflächenreinigung im Auftrag einer Straßenbauverwaltung, einer Kommune oder Landkreises, etc. durchführen, müssen so formuliert sein, dass der Auftraggeber sicher sein kann, dass der Grundsatz des DWA-Merkblattes M 715 erfüllt wird:

"Die Beseitigung von ausgetretenem Öl hat so zu erfolgen, dass die verschmutzte Verkehrsfläche nach der Reinigung wieder eine Rutschfestigkeit (Reibbeiwert) erreicht, die derjenigen an vergleichbarer, unverschmutzter Stelle entspricht" (gem. 5.2 und 5.3 mind. 80%).

Diese Anforderungen wurden nach intensiven Diskussionen mit verschiedenen Institutionen in einem Themenblatt zusammengefasst, welches Sie hier herunterladen können: 

 

   ==>   Themenblatt 02  



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