Mitglied
Wer kann Mitglied werden?
Gemäß unserer Satzung kann jeder Mitglied werden, der die Gütebestimmungen der RAL GGVU anerkennt und
- Verkehrsflächen reinigt (gem. LK 1) und / oder Unfallstellen saniert (gem. LK 2), bzw. Geräte herstellt die den Bestimmungen gem. LKM entsprechen und sich verpflichtet innerhalb von acht Monaten nach seinem Eintritt in die RAL GGVU die Güteprüfung beantragt und besteht. Dies können privatrechtlich geführte Unternehmen sein, aber auch Betriebe mit öffentlicher Trägerschaft.
- ein Ingenieurbüro oder Gutachterbüro betreibt, das sich mit den Bereichen der RAL GGVU beschäftigt.
- ein Verband oder sonstige Organisation ist, deren Ziele sich in Teilbereichen mit denen der RAL GGVU decken und die Ziele der GGVU unterstützen wollen.
- Wissenschaftler, die sich mit den Zielen der RAL GGVU beschäftigen und diese mit Ihrer Arbeit unterstützen
Auszug aus der z.Z. gültigen Satzung der GGVU:
3. Mitgliedschaft
3.1 Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben
3.1.1 jeder Betrieb, der Verkehrsflächen reinigt und/oder Unfallstellen saniert bzw. Maschinen und Geräte gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen herstellt oder anstrebt herzustellen,
3.1.2 jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
3.2 Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft für Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. zu richten. Antragsteller müssen sich verpflichten, diese Satzung anzuerkennen und ihre Vorschriften zu befolgen.
3.3 Zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit können auf Vorschlag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung durch Beschluss der Mitgliederversammlung einzelne Personen ernannt werden, die sich für die Belange der GGVU oder auf dem Gebiet der Wissenschaft besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag und nehmen an der Mitgliederversammlung mit Stimme teil.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie eine der Bedingungen zu einer Mitgliedschaft gemäß § 3 der Satzung der GGVU erfüllen, dann steht Ihrer Mitgliedschaft nichts im Wege, wenn Sie bereit sind die Satzung der RAL GGVU anzuerkennen und die Pflichten gemäß § 4 zu erfüllen.
Auszug aus der z.Z. gültigen Satzung der GGVU:
4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.1 Den Mitgliedern steht der Verein in allen Angelegenheiten der Gütesicherung zur Verfügung. Mitglieder nach Abschnitt 3.1.1 sind berechtigt, das Gütezeichen Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung zu erwerben.
4.2 Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft herleiten, kann ein Mitglied nur an Rechtsnachfolger übertragen. Die Übertragung muss vom Vorstand genehmigt sein. Der Vorstand schreibt auch die Form der Übertragung vor.
4.3 Mitglieder sind verpflichtet,
4.3.1 den Vereinszweck zu fördern,
4.3.2 binnen 8 Monaten, nachdem sie die Mitgliedschaft gem. Abschnitt 3.1.1 erworben haben, die Verleihung des Gütezeichens zu beantragen,
4.3.3 die Bestimmungen des gesamten Satzungswerkes sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse der Verbandsorgane einzuhalten,
4.3.4 Beiträge bzw. Umlagen pünktlich an den Verein zu zahlen.
4.4 Die Gütezeichenbenutzer haben die Güte ihrer Leistungen und/oder Produkte selbst zu vertreten. Eine Haftung der Gütegemeinschaft, ihrer Organe oder Beauftragten ist ausgeschlossen.
Sie müssen nur noch den Mitgliedsantrag downloaden und an uns senden. Wir freuen uns Sie bald als ein weiteres Mitglied in der starken Gemeinschaft der RAL GGVU begrüßen zu dürfen.



