Aktuelles von der RAL GGVU
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VDI Richtlinie 4089 - Richtlinienausschuss „Qualitätskriterien für Verkehrsflächenreinigungsmaschinen“
Hier die VDI Pressemeldung zum neuen Richtlinienausschuss „Qualitätskriterien für Verkehrsflächenreinigungsmaschinen“:
VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU)
12.01.2012 Aktuell:
Die Qualität von Maschinen zur Verkehrsflächenreinigung bestimmen
Die Arbeiten an der Richtlinie „Qualitätskriterien für Verkehrsflächenreinigungsmaschinen“ haben in der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) begonnen.
Die neue Richtlinie VDI 4089 soll eine weiterentwickelte Prüfvorschrift für Verkehrsflächenreinigungsmaschinen auf der Grundlage der Technischen Regel RAL GZ 899 werden. Sie wird den technischen Fortschritt sowie die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit solcher Maschinen einbeziehen und damit die bestehende Leistungsklasse LKM der RAL GGVU ersetzen.
Die Richtlinie wird sich an Hersteller von Verkehrsflächenreinigungsmaschinen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Straßenbaulastträger, Behörden, Betreiber und Sachverständige richten.
Zum Leiter des neuen Richtlinien-Gremiums „VDI 4089 Qualitätskriterien für Verkehrsflächenreinigungsmaschinen“ wurde Andreas Kelch von der Winkler, Fries GmbH in Düsseldorf gewählt. Seine Stellvertreter sind Hans-Jürgen Hiesinger vom Architekturbüro Dipl.-Ing. Hiesinger in Grünstadt und Gerd Henge von der Kravag Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH in Hamburg.
Fachliche Ansprechpartnerin in der VDI-GEU:
Dr.-Ing. Eleni Konstantinidou
Tel. +49 211 6214-219
E-Mail: konstantinidou@vdi.de
Relevante Links
Fachliche Ansprechpartnerin in der VDI-GEU:
Dr.-Ing. Eleni Konstantinidou
Tel. +49 211 6214-219
E-Mail: konstantinidou@vdi.de
vom 24.01.2012
Fortbildungsveranstaltungen der RAL GGVU - im ersten Halbjahr 2012
Die RAL GGVU bietet auch im Jahr 2012 Seminare zu den Bereichen Vekehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung, sowie aus angrenzenden Bereichen wie Entsorgungsfachbetriebsverordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, etc. an, die allen Interessierten offen stehen:
Die Termine für den ersten Teil der Lehrgänge sind schon festgelegt und finden Sie in den folgenden Abschnitten:
| Seminar 01-2012 Grundlehrgang Verkehrsflächenreinigung |  |  |
Hier wird infolge vieler Anfragen aus den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt in Kürze ein Seminar im Raum Magdeburg stattfinden. Sobald der genaue Termin festliegt, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Zur Vorabinformation finden Sie als Download das
| Seminar 02-2012 Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV u. § 6 TGV | |
Hier können wir Ihnen für die erste Jahreshälfte 2012 folgende Termine anbieten:
14.+15. Februar 2012
13.+14. März 2012
24.+25. April 2012
22.+23. Mai 2012
19.+20. Juni 2012
17.+18. Juli 2012
Hier finden Sie das Anmeldeformular (benutzbar für alle Veranstaltungen) ==> Anmeldung 
Den Inhalt, bzw.das Programm der zuletzt durchgeführten Veranstaltung, denen die oben aufgeführten Veranstaltungen entsprechen, finden Sie hier als Download:
| Seminar 05-2012 Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV und § 3 TGV | |
Hier können wir Ihnen für die erste Hälfte 2012 folgende Termine anbieten:
07. bis 10. Februar 2012
17. bis 20. April 2012
12. bis 15. Juni 2012
Hier finden Sie das Anmeldeformular (benutzbar für alle Veranstaltungen) ==> Anmeldung 
Zur Information finden Sie hier das Programm
des letzten Seminars, welches auch dem der oben aufgeführten entspricht.
vom 20.01.2012
Inhouse - Seminar "Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen"
Wir bieten allen intressierten Behörden (Landkreisen, Städte und Gemeinden, Straßenbauverwaltungen, Polizeidienststellen, etc.) ein eintägiges Behördenseminar an, in dem die Grundlagen der Ölspurbeseitung etc. vermittelt werden. - Dieses Seminar bieten wir als Inhouse-Seminar an, also bei Ihnen vor Ort, wodurch Ihren Mitarbeitern lange Anfahrtwege und Übernachtungen erpart bleiben.
Das Tagesseminar wurde schon mehrfach in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen veranstaltet und immer gut von den Teilnehmern bewertet. - Nutzen auch Sie die Gelegenheit Ihre Mitarbeiter mit den wichtigsten Grundlagen der Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen vertraut zu machen, damit sie sicher kommende Schadensfälle beurteilen und die richtigen Sanierungsmassnahmen veranlassen können:
| Seminar 04-2012 Tagesseminar Ölspurbeseitigung Ölschadensbekämfung | Inhouse - Schulung Zeitpunkt und Ort bestimmen Sie! |
Hier finden Sie als Download das
Haben Sie Rückfragen, denn wenden Sie sich bitte an Herrn Hiesinger: umwelt.plus@ah-hiesinger.de
vom 19.01.2012
Grundsätze für Arbeitsdokumentationen und Rechnungserstellung für die Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung
Die RAL GGVU Richtlinie 08-08
Die RAL - GGVU e. V. überwacht nicht nur die Güte der Nassreinigungsmaschinen und die Dienstleister für Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierungempfiehlt, sondern sie steht auch für Transparenz in der Abrechnung dieser Dienstleistungen, so empfiehlt sie ihren Mitgliedern eine jederzeit nachvollziehbare Dokumentation von jeder Beauftragung für eine Verkehrsflächenreinigung und / oder Unfallstellensanierung zu erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann die Abrechnung für den Auftraggeber erstellt werden. In der Richtlinie 08-02 sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die auch auf Empfehlungen seitens der Versicherungswirtschaft beruhen und von dieser in Hinsicht auf die Nachprüfbarkeit einer Rechnung zu Recht gefordert werden.
Die wichtigsten Eckpunkte sind in einer Art Checkliste zusammengefasst, die jeder Rechnung beiliegen und dem Rechnungsersteller als Kontrolle dienen soll, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Dem Rechnungsempfänger soll diese Liste eine einfache Kurzübersicht geben und ihm die Prüfung erleichtern. -
Informieren Sie sich über diese Richtlinie, die Sie hier einsehen oder auch herunterladen können:
RAL GGVU Mitglieder können diese Richtlinie auch als Word-Datei erhalten, um Sie entsprechend bei ihren Abrechnungen mit ihren fallspezifischen Ergänzungen verwenden zu können.
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vom 13.11.2011
Die Prüfung von Nassreinigungsmaschinen gem. RAL GGVU zur Erlangung des Gütezeichens LKM gem. GZ 899
Im Bereich der Verkehrsflächen gibt es zwei wichtige Gütezeichen.
Das Gütezeichen der LKM der RAL GGVU für die Maschinen und das Gütezeichen LK 1 für die Betriebe, welche Verkehrsflächenreinigungen durchführen, diese sind die Grundlagen für eine sichere Wiederherstellung der Verkehrssicherheit von Straßen nach Verunreinigungen durch Öle. Geht die Tätigkeit der Betriebe über die reine Verkehrsflächenreinigung hinaus, dann wird von ihnen noch eine Güteprüfung gemäß LK 2 für die Unfallstellensanierung gefordert, d.h. sie können auch das angrenzende Gelände und kleinere Gewässer sanieren.
Die Grundlagen für die Maschinenprüfung gem. der Leistungsklasse M der RAL GGVU finden Sie in den Gütebestimmungen RAL GZ 899 veröffentlicht von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V./ Siegburger Str. 39 / 53757 Sankt Augustin im Oktober 2007.
Im folgenden Themenblatt stellen wir Ihnen Teile der Prüfung vor, damit Sie wissen, welche hohe Anforderungen hinter diesem Gütezeichen stehen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne unser Vorstand und der Obmann des Güteausschusses zur Verfügung. ==> info@ggvu.de vom 12.11.2011
Grundforderungen an eine erfolgreiche Verkehrsflächenreinigung - Ein Kriterienkatalog für Auftraggeber -
Die Anforderungen an Unternehmen die Verkehrsflächenreinigung im Auftrag einer Straßenbauverwaltung, einer Kommune oder Landkreises, etc. durchführen, müssen so formuliert sein, dass der Auftraggeber sicher sein kann, dass der Grundsatz des DWA-Merkblattes M 715 erfüllt wird:
"Die Beseitigung von ausgetretenem Öl hat so zu erfolgen, dass die verschmutzte Verkehrsfläche nach der Reinigung wieder eine Rutschfestigkeit (Reibbeiwert) erreicht, die derjenigen an vergleichbarer, unverschmutzter Stelle entspricht" (gem. 5.2 und 5.3 mind. 80%).
Diese Anforderungen wurden nach intensiven Diskussionen mit verschiedenen Institutionen in einem Themenblatt zusammengefasst, welches Sie hier herunterladen können: THEMENBLATT 02 
Hier vorab ein paar Beispiele:
§ Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung der anfallenden ölverschmutzten Bindemittel und Tensid-Wasser-Öl-Gemische.
è Entsorgungsfachbetrieb nach EfBV (Hierbei ist zu beachten, dass dieser Nachweis nicht zu Arbeiten auf VAwS-Flächen berechtigt), und
è Fachbetrieb nach § 19 L Wasserhaushaltsgesetz (alt)[1], oder è Nachweis der Einhaltung gleichwertiger gesetzlicher Vorgaben aus anderen EU-Ländern.
§ Nachweis über die erforderliche Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung.
è Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Anforderungen RAL-Gütesicherung GZ 899 für die Leistungsklasse 1 (Verkehrsflächenreinigung) sind hierbei zu erfüllen.
[1] Wird in Kürze durch eine Verordnung zum neuen WHG vom 01.03.2010 ersetzt
vom 31.10.2011
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